Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Pflegestufen – Pflegegrad 2

Häusliche Pflege und Betreuung

Monatlich stehen Ihnen insgesamt 814 € für häusliche Betreuungs- und Pflegeleistungen von der Pflegekasse zur Verfügung.

Von diesem Betrag werden Ihnen 316 € für selbst beschaffte Pflegehilfen ausgezahlt. Des Weiteren stehen Ihnen 689 € zur Finanzierung eines Pflegedienstes zu. Wir können Ihnen an dieser Stelle unser gesamtes Pflegedienstangebot, welches körpernahe Pflegemaßnahmen, die Hilfe im Haushalt sowie diverse Betreuungsmaßnahmen umfasst, anbieten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Kasse.

Sollten für die Pflegesachleistungen nicht der vollständige Betrag ausgeschöpft werden, so ist es möglich sich das anteilige Pflegegeld auszahlen zu lassen. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen, um eine optimale Mischung aus Angehörigenpflege und unserer professionellen Pflege für Sie zu finden.

Darüber hinaus werden Ihnen bis zu 125 € für Kosten erstattet, die durch weitere Leistungen eines Pflegedienstes, einer Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege oder durch diverse Angebote zur Unterstützung im Alltag entstanden sind.

Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

Jährlich können Sie 1612 € für die Verhinderungspflege erhalten. Dieser Betrag soll der Finanzierung Ihrer Vertretung, wenn Sie zum Beispiel durch eine Krankheit verhindert sind, dienen. Das Geld ist stunden- oder tageweise abrufbar und dient nur der Erstattung entstandener Kosten. Sollte der Betrag für die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft werden, so kann der Betrag auf bis zu 2418 € erhöht werden.

Sie erhalten 1612 € jährlich für die Kurzzeitpflege. Im Unterschied zur Verhinderungspflege findet die Versorgung Ihres Angehörigen in einer Einrichtung anstatt Zuhause statt.

Der Betrag kann bis auf 3224 € erhöht werden, sollte auf das Geld für die Verhinderungspflege verzichtet werden. Eine Auszahlung findet nicht statt.

Monatlich können Sie bis zu 689 € für einer Tages- und Nachtpflege erhalten, welche eine weitere Entlastung darstellt und zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen gewährt ist. Eine Auszahlung erfolgt nicht. Die Tages- und Nachtpflege wird durch die häusliche Krankenpflege nicht vorgehalten.

Zusätzliche Leistungen

Ihnen können insgesamt 40 € für entstandene Kosten erstattet werden, die durch die Beschaffung von Pflegehilfsmittel entstanden sind.

Sollten Sie in einer Wohngruppe untergebracht sein oder werden, stehen Ihnen zusätzlich 214 € monatlich als Wohngruppenzuschlag für die Finanzierung einer Präsenzkraft zu.

Sollten Sie aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes benötigen, so können Ihnen dafür bis zu 4000 € pro Maßnahme erstattet werden. Dies muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden.

Beratung

Nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind Sie halbjährlich dazu verpflichtet, einen Beratungseinsatz zur Sicherstellung und Verbesserung der Versorgung von Pflegebedürftigen, die nicht die Kräfte einer professionellen Pflege erfordern, wahrzunehmen. Diese Beratungseinsätze sind für Sie kostenfrei und können auch bei Ihnen Zuhause durchgeführt werden. Gerne können Sie dafür einen Termin mit uns vereinbaren.

Für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende sind darüber hinaus kostenfreie Pflegekurse nach § 45 SGB XI bei Ihnen zu Hause durchführbar. Wenden Sie sich hierzu an Ihre Krankenkasse.

Zum Seitenanfang