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Fünf Pflegegrade regeln den Umfang der Leistungen

Die Pflegebedürftigkeit einer Person und somit die Höhe der finanziellen Unterstützung durch den Staat und der Umfang der Pflegeleistungen ist in fünf Pflegegrade eingestuft. Die Beeinträchtigungen können sowohl körperlich als auch geistig oder psychisch bedingt sein. Die Pflegegrade bzw. die Pflegestufen wiederum werden mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.

Die Einstufung beginnt mit Pflegegrad eins bei geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten. Je größer die Beeinträchtigungen, desto höher die Ziffer. Schwerste Beeinträchtigungen, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen, sind in Pflegegrad fünf eingestuft.

Pflegestufen bei körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen

Eine Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und in allen Lebensabschnitten auftreten. Sie zeichnet sich durch eine gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aus. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Beeinträchtigungen eine körperliche, geistige oder psychische Ursache haben.

Um die Pflegeleistungen voll in Anspruch nehmen zu können, muss der Versicherte in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder aber familienversichert gewesen sein. Für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegeaufwands, lässt die Pflegekasse den Grad der Pflegestufen entsprechend klassifizieren. Gerne beraten wir Sie ausführlich.

Professionelle Krankenpflege bei allen Pflegestufen

Die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegeaufwandes wird durch den Medizinischen Dienst (MD) und durch unabhängige Gutachter durchgeführt. Bei knappschaftlich Versicherten übernimmt dies der Sozialmedizinischen Dienst (SMD). Gerne leisten wir Ihnen Hilfestellung bei der Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und helfen beim Ausfüllen von Anträgen für Pflegehilfsmittel. Auf Wunsch vermitteln wir auch Beratungen bezüglich Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Sind auch Sie oder einer Ihrer Angehörigen auf professionelle Hilfe angewiesen, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Sie erreichen das Team des Pflegedienstes Häusliche Krankenpflege Kornelia Liebing GmbH in Lindenau, im Südwesten Leipzigs, sowohl telefonisch als auch über das Kontaktformular. Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

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